Code of Conduct

Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner

 

Die Omnicom Holding Germany GmbH und ihre Tochterunternehmen legen nachfolgend ihre Anforderungen und Grundsätze an die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern insbesondere zur Einhaltung ethischer und moralischer Standards, des anwendbaren Rechts und zur Integrität fest und erwarten von diesen, dass sie die aufgeführten Prinzipien einhalten und umsetzten.

 

Menschenrechte

Die Omnicom Holding Germany GmbH und ihre Tochterunternehmen bekennen sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte gemäß den in 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles) und dem Schutz der Umwelt. Sie sehen nachhaltiges und verantwortliches Handeln als eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner verpflichten sich zu Folgendem:

  • Achtung der weltweit geltenden Vorschriften und Standards (einschließlich die der Internationalen Arbeitsorganisation – ILO) zum Schutz der Menschenrechte; dazu zählt insbesondere, dass sie weder Zwangs- noch Kinderarbeit einsetzen und jegliche wissentliche Nutzung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel ablehnen.
  • Beschäftigung der Mitarbeitenden entsprechend der örtlich geltenden Rechtsvorschriften insbesondere zu Gleichbehandlung und Diskriminierung sowie dem Verbot von Mobbing, Ausgrenzung oder sexueller Belästigung.
  • Pflegen einer integrativen Unternehmenskultur, die Inklusion und Vielfalt sowie einen respektvollen Umgang miteinander gewährleistet.
  • Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften zu Arbeitszeit und Mindestlohn.
  • Anerkennung des Grundrechts, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen zu bilden und ihnen beizutreten.
  • Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie für Produktsicherheit.

 

Umweltschutz

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner tragen zum Schutz von Menschen und Umwelt im Rahmen ihres Arbeitsumfelds und ihrer Aufgabenerfüllung bei. Alle entsprechenden Gesetze und Vorschriften sowie Vorschriften zum Umweltschutz sind einzuhalten. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner sind angehalten, ihre Geschäfte in der Zusammenarbeit mit uns in dem Bewusstsein zu führen, die natürlichen Ressourcen so weit wie möglich zu schonen und energie­effizient zu wirtschaften. Unseren Anspruch haben wir in unserer Energie- und Umweltpolitik festgehalten.

 

Transparente Geschäftsbeziehungen

Wir dulden keinerlei Form von Korruption und Bestechung.

  • Vergütungen von beratenden oder vermittelnden Partnern dürfen nicht dazu dienen, Geschäftspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile zuzuwenden.
  • Einladungen und Geschenke sowie andere Zuwendungen oder Vorteile jeglicher Art dürfen nur angenommen oder gewährt werden, wenn sie angemessen sind und nicht in Erwartung einer unzulässigen Gegenleistung oder sonstigen Bevorzugung erfolgen.
  • Unsere Geschäftspartner treffen ihre Entscheidungen auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen.
  • Provisionen, Entgelte oder sonstige Vergünstigungen, die das Maß der Geringfügigkeit überschreiten und unseren Geschäftspartnern im Rahmen ihrer Tätigkeit für uns gewährt werden, sind uns unverzüglich offen zu legen.

 

Faires Marktverhalten

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner halten alle relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein und vermeiden Handlungen, die den Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken oder beschränken können. Insbesondere treffen sie keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise, Konditionen, Strategien oder Beziehungen mit Auftraggebenden, vor allem die Teilnahme an Ausschreibungen, beeinflussen.

Alle jeweils geltenden Gesetze für den Import und Export von Gütern, Dienstleistungen und Informationen sowie der anwendbaren Embargos und Sanktionen werden eingehalten.

 

Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Daten/Informationssicherheit

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner wahren die Vertraulichkeit der Geschäfts– und Betriebs­geheimnisse, die ihnen von uns oder unseren Kunden anvertraut werden, auch über die vertraglichen Beziehungen hinaus.

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Kunden.

Sie behalten stets die Kontrolle über unsere sensiblen Inhalte und werden sensible Informationen bei der Übertragung und im ruhenden Zustand verschlüsseln und Zugriffsrechte für sensible Information auf das Minimum reduzieren, um mögliche Datenlecks schneller aufspüren zu können.

 

Geistiges Eigentum

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner respektieren das Know-how, die Patente und Urheberrechte von uns und Dritten. Weder nutzen sie diese, noch geben sie entsprechende Informationen ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von uns an Dritte weiter.

 

Rechnungslegung und Aufzeichnungen

Wir erwarten ehrliche und genaue Rechnungslegung und Aufzeichnung von Informationen von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, um verantwortungsvolle Geschäftsentscheidungen treffen zu können.

 

Implementierung und Umsetzung/Rechtsfolgen bei Verstößen

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner bringen in geeigneter Art und Weise und in vorgegebenen Zeitabständen ihren Beschäftigten und eigenen Lieferanten und Geschäftspartnern diesen Verhaltenskodex zur Kenntnis und achten auf dessen Einhaltung.

Sofern die Nichteinhaltung festgestellt wird, sind die Geschäftspartner verpflichtet, geeignete Abhilfemaßnahmen zu implementieren.

Für den Fall, dass sich unsere Lieferanten und Geschäftspartner nicht an die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundprinzipien halten, behalten wir uns vor, die geschäftlichen Beziehungen durch außerordentliche Kündigung zu beenden.

 

Beschwerdemanagement/Folgemaßnahmen

Wir haben ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das unseren Lieferanten und Geschäftspartnern einschließlich der gesamten Lieferkette sowie anderen Externen die Möglichkeit gibt, alle Arten von Beschwerden, einschließlich potenziell illegaler Handlungen und Hinweise auf etwaige Straftaten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurden, über das bestehende Hinweisgebersystem abzugeben.

Unsere Geschäftspartner dulden keine Benachteiligungen von Personen, die Verstöße gegen die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Prinzipien melden.

Hinweisgebende können potenzielles Fehlverhalten über unser Hinweisgebersystem CONFDNT melden. Details zu der Abgabe von Hinweisen und deren nachfolgender Behandlung sind unserer Hinweisgeberrichtlinie über diesen Link (Punkt 10) zu entnehmen.

Erreichen uns begründete Beschwerden, erklären sich die betroffenen Lieferanten und Geschäftspartner bereit, gemeinsam mit uns einen terminierten Maßnahmenplan auszuarbeiten, der zur Beendigung der begründeten Beschwerde führen muss.

Führen diese geplanten und terminierten Maßnahmen nicht oder nicht im anvisierten Zeitrahmen zum definierten Ziel, behalten wir uns vor, die geschäftlichen Beziehungen durch außerordentliche Kündigung zu beenden.

Sofern wir eine unmittelbare Gefahr bezüglich einer der Grundsätze bei Lieferanten und Geschäftspartnern feststellen, werden diese unverzüglich Maßnahmen zur Beendigung einleiten und uns über den Fortschritt der Maßnahmen informiert halten.

Wir behalten uns vor, Lieferanten und Geschäftspartner in jährlichen Abständen bezüglich ihres Lieferkettenmanagements direkt oder durch beauftragte Dritte zu auditieren. Hiervon können sich die Lieferanten und Geschäftspartner durch den Nachweis entsprechender zertifizierter Managementsysteme befreien.