Bundesregierung schafft neue Grundlagen für den Schutz kritischer Infrastruktur

von
Jeremias Schleeger

Jeremias Schleeger

Gesprengte Pipelines auf dem Grund der Ostsee, Raketenangriffe auf kritische Infrastruktur in der Ukraine und sabotierte Schienennetze in Norddeutschland: Neben der Cybersicherheit ist der physische Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS) wieder in den Fokus der Öffentlichkeit sowie der Bundesregierung gerückt. Zur KRITIS zählen unter anderem die Energie- und Wasserversorgung, der Transport- und Verkehrssektor sowie Informationstechnik und Telekommunikation.

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Bereits im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP die Entwicklung einer Nationalen Sicherheitsstrategie angekündigt, die erstmals auch die vielfältigen Bedrohungen von außen für die innere Sicherheit und damit für KRITIS abbilden soll.

Der Strategieentwicklungsprozess wurde vergangenes Frühjahr vom Auswärtigen Amt gestartet und dauert weiterhin an.

Das Bundesinnenministerium (BMI) arbeitet parallel an der Entwicklung einer neuen gesetzlichen Grundlage für den physischen Schutz von KRITIS in Deutschland.

Ein Eckpunktepapier von Dezember liefert erste Hinweise zur Planung des BMI.

Grundsätzliches Ziel ist ein Dachgesetz zum KRITIS-Schutz, das die „uneinheitlichen Regelungen“ im Kontext der „sektorübergreifenden Abhängigkeiten“ ordnen soll.

Uneinheitliche Rechtsgrundlage und Silo-LogikPipeline

Ein Gesetz zum KRITIS-Schutz in seiner Gesamtheit ist für Deutschland ein Novum.

Die Sicherheit kritischer Infrastrukturen wird bisher in verschiedenen Fachgesetzen geregelt. Diese stellen zum Beispiel Anforderungen an den Bau sowie den Betrieb von KRITIS und definieren Behördenzuständigkeiten.

Es fehlt jedoch ein übergreifender Ansatz, der auch den Interdependenzen zwischen kritischen Infrastrukturen Rechnung trägt.

Die digitale Infrastruktur ist beispielsweise essenziell für den Betrieb entsprechender Strukturen im Energie- oder Verkehrssektor.

Koordination, Kooperation und Kompetenzbündelung

Künftig soll der KRITIS-Schutz als Querschnittsaufgabe verstanden werden – es geht um eine „akteursübergreifende und gesamtstaatliche“ Herausforderung.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erhält eine koordinierende Funktion und bündelt Kompetenzen.

Die dort bereits vorhandene methodische Expertise soll als Grundlage genutzt werden, um die Behörde zum Kontroll- und Exekutivorgan für das Dachgesetz umzubauen. Sie untersteht dabei der Aufsicht des BMI, das auch als Schnittstelle zu internationalen Partnern fungiert.

Schutz der Infrastruktur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

GesetzPraktisch werden mit dem neuen Gesetz allen Betreibern kritischer Infrastrukturen sektorübergreifend „die gleichen Mindestvorgaben“ auferlegt.

Zudem sollen die Unternehmen und Aufsichtsbehörden eine Orientierung für resiliente, effektive Schutzmaßnahmen bekommen.

Vorgesehen ist verpflichtend:

  • die Einrichtung eines betrieblichen Krisen- und Risikomanagements,
  • die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen,
  • die Erstellung und Instandhaltung von Resilienzplänen sowie
  • die Umsetzung verhältnismäßiger technischer sowie organisatorischer Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensicherheit.

Im Rahmen eines regelmäßigen, zentral vom BBK durchgeführten Störungsmonitorings sollen Schwachstellen beim Schutz sowie Sicherheitsvorfälle auch im übernationalen Kontext übermittelt werden.

Die Interaktion mit dem BBK findet dann über designierte Ansprechpartner statt, die der Behörde unterstehen.

Nächste Schritte

Das Bundeskabinett beschloss die Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz am 7. Dezember 2022.

Die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs dauert allerdings an.

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung auch die Critical Entities Resilience-Richtlinie in deutsches Recht überführen, die ebenfalls zum Jahresende auf EU-Ebene beschlossen wurde.

Die Richtlinie regelt europäische Mindeststandards und eine Zusammenarbeit beim Schutz von KRITIS in der EU.

 

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